Beratungsgespräche
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme ist in der Regel durch einen entsprechenden Antrag für sog. „isolierte heilpädagogische Maßnahmen- Antrag auf Eingliederungshilfe“ beim Bezirk Oberbayern, bzw. dem örtlichen Jugendamt, wirtschaftliche Jugendhilfe zu beantragen. In beiden Fällen wird ein ärztliches Attest und / oder Gutachten vom Kostenträger eingefordert.
Gerne unterstütze ich sie bei der Antragstellung!
Privatzahler sind von dieser Regelung ausgenommen.